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Fragen & Antworten

Wir pflegen und betreuen seit 2006 pflegebedürftige Menschen und Senioren in 
Duisburg, Dinslaken, Moers und Voerde.

Profitierern Sie von unserer Erfahrung

Wird immer die gleiche Betreuungskraft/Haushaltshilfe eingesetzt?

Wir planen für Sie einen festen Mitarbeiter (m/w) ein. Sollte dieser wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sein, wird schnellstmöglich Ersatz gesucht und mit Ihnen besprochen.

Wie schnell kann die Betreuungskraft/Haushalthilfe ihre Arbeit aufnehmen?

Für die Planung der neuen Einsatzstelle werden ungefähr zwei Wochen benötigt.

Was muss ich meiner Haushaltshilfe zur Verfügung stellen?

Unsere Mitarbeiter nutzen die bei Ihnen vor Ort üblichen Reinigungsmittel und Materialien.

Sind die Mitarbeiter versichert, wenn bei mir ein Unfall passiert?

Die Mitarbeiter sind alle über HDK Krohmann versichert und angemeldet. Sollte es zu einem Unfall kommen, wird alles über unsere Firma abgewickelt.

Wie erhalte ich die Entlastungsleistung?

Ab dem Pflegegrad 1 steht Ihnen die Entlastungsleistung generell zu. Dieser Betrag kann direkt mit der Krankenkasse von uns abgerechnet werden. Sollten Sie bereits einen höheren Pflegegrad besitzen, ändert sich daran nichts. Der Betrag bleibt gleich.

Wie sind die Arbeitszeiten von den Betreuungs- und Haushaltshilfen?

Unsere Betreuungs- und Haushaltshilfen arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts. Die genauen Einsatzzeiten werden mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch besprochen.

Was passiert, wenn ich mit meiner Betreuungskraft/Haushaltshilfe nicht harmoniere?

Gerne versuchen wir so schnell wie möglich eine Lösung für Sie zu finden.

Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter?

Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über unterschiedliche Qualifizierungen, je nach Einsatzgebiet. Unter unseren Mitarbeitern befinden sich examinierte Pflegekräfte, Altenpfleger und -helfer, Arzthelfer, Betreuungskräfte/Demenzbegleiter/Alltagsbetreuer nach §43b und Alltagsbegleiter/Hauswirtschafter nach §§8 Absatz 3 Satz 3, 14 Absatz 1 AnFöVO.

Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht?

Sofern die Möglichkeit besteht, können 40% der Sachleistungen umgewandelt und ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, können die restlichen Stunden auch privat in Rechnung gestellt werden.

Welche Kündigungsfristen gelten?

Natürlich kann es immer wieder passieren, dass Sie keinen Bedarf mehr an einer Betreuungskraft/Haushaltshilfe haben. Der Vertrag ist daher jederzeit kündbar.

Gerne beraten wir Sie in einem individuell persönlichen Gespräch